Gemäß Abschnitt 6.2 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
Es besteht daher eine Pflicht des Arbeitgebers Brandschutzhelfer auszubilden. Mit unserer Ausbildung sind Sie auf der sicheren Seite!
Lehrgangsinhalt gemäß DGUV 205-023:
Theorie (ca. 2 Stunden)
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis (ca. 1 – 1 1/2 Stunden je nach Gruppengröße)
- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen an einem Brandsimulator
- Demonstration einer Spraydosenexplosion
- Demonstration einer Fettexplosion (je nach Örtlichkeit)
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten